Allgemeine Einführung Waldpädagogik

„Waldpädagogik als Bildungsauftrag ist nach dem Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg eine der Aufgaben der Landesforstverwaltung [1]. Der Begriff „Waldpädagogik“ wird im Gesetzestext verwendet und ist in forstlichen Kreisen ein feststehender terminus technicus. Auch in Bundesländern, in denen diese Aufgabe nicht gesetzlich festgeschrieben ist, wird er breit verwendet und es herrscht inhaltlicher Konsens. Es geht immer um ganzheitliches Lernen im Lebensraum Wald. Waldpädagogik versteht sich heute im Rahmen der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) der UN-Dekade [2].

 

Wenn „Waldpädagogik“ tatsächlich auch den Anspruch hat BNE zu sein (oder zu werden?), dann muss sie mehr bieten als nur tolle Aktivitäten und interessante Wissensvermittlung über Wald und forstliches Handeln. Sie muss auch die entsprechenden Bildungs- und Erziehungsziele benennen und Methoden zu deren Erreichung vorweisen.

Gerade diese Vernetzungen inhaltlicher Art machen institutionelle Kooperation erforderlich. Eine enge Zusammenarbeit unter den verschiedenen Akteuren der BNE ist zunehmend erforderlich. Auch Einrichtungen, die man so landläufig nicht zusammen denkt, wie z.B. das örtliche Forstamt und die muslimische Gemeinde, der örtliche Weltladen und die freie Waldpädagogin, oder ..., können in diesem Sinne punktuell fruchtbar zusammenarbeiten.

 

Seit dem Jahr 2003 werden am Haus des Waldes in Stuttgart Prüfungen für das Zertifikat Waldpädagogik abgenommen. Dieses Konzept waldpädagogische Fortbildungen so anzubieten, dass ein qualifizierender Abschluss stattfinden kann, war neu und wurde in den folgenden Jahren konsequent weiter entwickelt. Von Anfang an waren neben dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, auch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Baden-Württemberg, beteiligt.

Diese Form der Qualitätssicherung fand Anerkennung in ganz Deutschland und wurde zum „Prototyp“ eines bundesweit gemeinsam erarbeiteten Konzeptes, das sukzessive umgesetzt wird.

 


[1] Landeswaldgesetz (2.Abschnitt §65) von Baden-Württemberg (Fassung vom 01.07.2004) Aufgaben der Landesforstverwaltung.

 

 

[2] In Aufnahme einer Empfehlung des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (2002) hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) mit Beschluss vom 20. Dezember 2002 die Jahre 2005 bis 2014 zur Weltdekade der Bildung für nachhaltige Entwicklung (Education for Sustainable Development) erklärt. Damit soll signalisiert werden, dass Bildung und Lernprozesse die treibende Kraft für Veränderungen und damit die Grundlage für die Annäherung an eine Nachhaltige Entwicklung sind. Koordinierendes Organ ist die UNESCO (Wikipedia, August 2009).