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Haus des Waldes

Praktikum Waldpädagogik

Wichtige Informationen zum Praktikum

Der Qualifizierungslehrgang beinhaltet ein Pflichtpraktikum bei Waldpädagogik- oder Umweltbildungseinrichtungen, bei Forstverwaltungen und -betrieben oder staatlich zertifizierten Waldpädagoginnen oder Waldpädagogen.

Hinweise zum Praktikum

Folgende Kriterien gelten für das Praktikum:

• Das Praktikum ist bei einer/einem erfahrenen und qualifizierten Waldpädagogin/Waldpädagogen zu absolvieren, um die bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis zu trainieren und zu reflektieren. Das Praktikum kann bereits in Teilen begleitend zu den Pflichtmodulen absolviert werden. 

• Der/Die Teilnehmende wird während des Pflichtpraktikums von einer sachkundigen Person betreut, die mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Waldpädagogik vorweisen kann. 

• Das Praktikum muss an mindestens zwei Praktikumsstellen abgeleistet werden. 

• Es umfasst mindestens 40 Stunden, wobei an einer der Praktikumsstellen mindestens 20 Stunden im Bereich Waldpädagogik abzuleisten sind. 

• Als Praktikumsstunden zählen ausschließlich die Planung, die Durchführung und die Reflexion (ca. im Verhältnis 1:3:1) waldpädagogischer Veranstaltungen bzw. Teilen davon im Rahmen des Praktikums durch den Praktikanten/die Praktikantin selbst. 

• Erarbeitung und Durchführung eines Projektes unter Supervision ist ebenfalls möglich. 

• Die Dokumentation der Veranstaltungen und die Bestätigung durch den/die Betreuer/in erfolgt in der Stundenliste und jeweils im Praktikumsbericht.

• Eine Hospitation, bei der der/die Teilnehmende eine waldpädagogische Einrichtung besucht, um das Arbeiten der Waldpädagogen beobachtend kennenzulernen, ist erwünscht, sie wird jedoch nicht als Praktikumszeit anerkannt

• Eine Liste an möglichen Praktikumsstellen mit wald- bzw. umweltpädagogischen Einrichtungen bzw. freien Akteuren findet sich unterhalb. Ein Praktikum an weiteren Stellen kann ggf. individuell mit dem Haus des Waldes abgestimmt werden.