Wichtige Informationen zum Praktikum
Der Qualifizierungslehrgang beinhaltet ein Pflichtpraktikum bei Waldpädagogik- oder Umweltbildungseinrichtungen, bei Forstverwaltungen und -betrieben oder staatlich zertifizierten Waldpädagoginnen oder Waldpädagogen.
Hinweise zum Praktikum
Folgende Kriterien gelten für das Praktikum:
• Das Praktikum ist bei einer/einem erfahrenen und qualifizierten Waldpädagogin/Waldpädagogen zu absolvieren, um die bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis zu trainieren und zu reflektieren. Das Praktikum kann bereits in Teilen begleitend zu den Pflichtmodulen absolviert werden.
• Der/Die Teilnehmende wird während des Pflichtpraktikums von einer sachkundigen Person betreut, die mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Waldpädagogik vorweisen kann.
• Das Praktikum muss an mindestens zwei Praktikumsstellen abgeleistet werden.
• Es umfasst mindestens 40 Stunden, wobei an einer der Praktikumsstellen mindestens 20 Stunden im Bereich Waldpädagogik abzuleisten sind.
• Als Praktikumsstunden zählen ausschließlich die Planung, die Durchführung und die Reflexion (ca. im Verhältnis 1:3:1) waldpädagogischer Veranstaltungen bzw. Teilen davon im Rahmen des Praktikums durch den Praktikanten/die Praktikantin selbst.
• Erarbeitung und Durchführung eines Projektes unter Supervision ist ebenfalls möglich.
• Die Dokumentation der Veranstaltungen und die Bestätigung durch den/die Betreuer/in erfolgt in der Stundenliste und jeweils im Praktikumsbericht.
• Eine Hospitation, bei der der/die Teilnehmende eine waldpädagogische Einrichtung besucht, um das Arbeiten der Waldpädagogen beobachtend kennenzulernen, ist erwünscht, sie wird jedoch nicht als Praktikumszeit anerkannt.
• Eine Liste an möglichen Praktikumsstellen mit wald- bzw. umweltpädagogischen Einrichtungen bzw. freien Akteuren findet sich unterhalb. Ein Praktikum an weiteren Stellen kann ggf. individuell mit dem Haus des Waldes abgestimmt werden.
Weitere Informationen zum Download
Praktikumsstellen230 KB
Hinweise zum Praktikum128 KB